Gebäudeenergieausweis
Wozu einen Energieausweis?
Noch immer entfällt in Deutschland rund ein Drittel des Primärenergiebedarfs auf Heizung und Warmwasser. Dabei stellen die privaten Haushalte den größten Energieverbraucher dar. In einer dreiköpfigen Familie mit einem Gesamtenergieverbrauch von 26.550 Kilowattstunden beträgt der Anteil der für die Heizung benötigten Energie knapp 80 Prozent. Bei entsprechenden Energiekosten in Höhe von 1.660 Euro fallen 63 Prozent für das Öl/Gas und somit allein 1.062 Euro jährlich für eine warme Heizung an. Mittel- bis langfristig werden die Energiekosten bei Verwendung von fossilen Brennstoffen noch weiter anwachsen, erst diese Woche hat die Internationale Energieagentur IEA für spätestens 2012 den Höhepunkt der Öl- und Gasförderung und damit steigende Preise prognostiziert. Der Trend zeigt sich jedoch schon heute.
Vor diesem Hintergrund sind energieeffiziente Gebäude schon heute sowohl für Mieter als auch für Vermieter sehr attraktiv. Im Gegensatz zu Autos und vielen Haushaltsgeräten ist die Energieeffizienz von Immobilien - jedoch zumindest für deren Nutzer - meist unbekannt. Wie erkennt man also ein energiesparendes Haus?
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden möchte bei dieser Frage eine Hilfestellung leisten. Sie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung sogenannter Energieausweise, die Käufer oder neue Mieter einer Immobilie über deren Energieverbrauch informieren soll. Zusätzlich soll der Ausweis einen Katalog an wirtschaftlichen Modernisierungsempfehlungen enthalten, mit denen der Energieverbrauch eines Gebäudes gesenkt werden kann.
Was bietet der Ausweis?
Im Energieausweis werden konkrete Kennwerte zur Energieeffizienz eines Gebäudes (Eigenschaften der Gebäudehölle und der Heizungsanlage) von einem Energieberater zusammengetragen und auf einer Skala mit Durchschnittswerten verglichen. Der potentielle Mieter oder Käufer erhält somit nicht nur eine übersichtliche Darstellung des Energieverbrauchs, sondern auch eine fundierte Entscheidungshilfe bei der Wahl einer geldeinsparenden und klimaschützenden Immobilie.
Doch der Energieausweis bietet nicht nur Vorteile für Mieter und Käufer. Gebäude, deren niedrige Energieeffizienz entsprechend gekennzeichnet wird, erfahren eine enorme Wertsteigerung und bringen ihrem Vermieter oder -käufer daher einen unverzichtbaren Wettbewerbsvorteil.
Wie wird die Energieeffizienz ermittelt?
Für die Ermittlung der Energieeffizienz stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: So können sich Eigentümer für die bedarfsorientierte Variante entscheiden, welche den theoretischen Energiebedarf anhand des Gebäudezustands errechnet, oder mit Hilfe des verbrauchsbasierten Ausweises den nutzerbedingten Energieverbrauch feststellen lassen. Zwar sind nach der deutschen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die in Deutschland die Einführung des Energieausweises regelt, beide Varianten - mit einigen Ausnahmen - gleichberechtigt. Doch die Defizite des verbrauchsbasierten Energieausweises liegen auf der Hand. Eine bloße Darstellung des Energieverbrauchs gibt zwar einen Einblick in den Umgang der letzten Bewohner mit Energie, hat aber bezüglich des Gebäudezustands keinen Aussagegehalt. Das Ergebnis wird demnach mit unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohner stark variieren, was dazu führt, dass die Quellen eines Verbrauchsausweises schon nach wenigen Jahren nicht mehr nachvollziehbar sind und der Ausweis somit wertlos ist. Die unterschiedliche Aussagekraft der beiden Varianten schlägt sich auch in einer großen Preisdifferenz nieder: Während Verbrauchsausweise sich mittlerweile in einer Dumping-Spirale wiederfinden und für 30 Euro angeboten werden, haben sich die Kosten für einen bedarfsorientierten Ausweis im Bereich der Ein- bis Zweifamilienhäuser auf 350 bis 500 Euro eingependelt.
Wann kommt der Energieausweis?
Am 27.06.2007 hat das Bundeskabinett den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen. Sie ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten und verpflichtet Hausbesitzer bei Verkauf oder Neuvermietung seit dem 1. Juli 2008, einen Gebäudeenergieausweis ausstellen zu lassen. Hinsichtlich der Einführungsfrist des Energieausweises unterscheidet die Verordnung zwischen vier Gebäudetypen:
- für Wohngebäude bis Baujahr 1965 sind bedarfsorientierte Energieausweise seit dem 1. Juli 2008 bei Verkauf oder Neuvermietung verpflichtend
- für alle anderen Wohngebäude ab Baujahr 1966 bis 1. Februar 2002 müssen bei Verkauf oder Neuvermietung bis zum 1. Januar 2009 Energieausweise ausgestellt werden; die Wahl über bedarfsorientierte oder verbrauchsbasierte Ausweis ist dem Hausbesitzer dabei mit einigen Ausnahmen weitestgehend freigestellt
- für Nichtwohngebäude (auch Gebäude über 1.000 qm mit Publikumsverkehr) begann die Verpflichtung am 1. Juli 2009; der Energieausweis muss öffentlich sichtbar im Gebäude ausgehängt werden
- für Gebäude, die nach Landesrecht als denkmalgeschützt deklariert sind, sieht die Verordnung keine Ausstellung von Energieausweisen vor
Eine Auswahlhilfe und Übersicht über die Fristen finden Sie hier.
Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Energieausweis haben.
Sie erreichen uns unter Tel. 04131/ 7898-290.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dena-energieausweis.de und www.enev-online.de


