Förderprogramme für Kommunen
Die Verknappung von Haushaltsmitteln macht es immer schwieriger, sinnvolle Investitionen in die Tat umzusetzen. Mit den untenstehenden Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können sich kommunale Unternehmen jedoch neue Ressourcen für ihre Investitionen in die kommunale Infrastruktur erschließen. Und das zu günstigen Konditionen.
Gefördert werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit Ausnahme wohnwirtschaftlicher Projekte.
Gerne unterstützt Sie KLIMAWERK bei der Antragstellung!
Sozial investieren - Energetische Gebäudesanierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur (157)
Das Förderprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms sowie des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Es dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes an Gebäuden.
Die Förderung erfolgt gemäß den Anforderungen der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) bzw. der Anlage zum Merkblatt für
- energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus 85 bzw. 100 sowie für
- Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung.
Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste Zinsbindungsfrist, maximal für 10 Jahre.
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die Träger der zu sanierenden Gebäude sind.
Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218)
Das Förderprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms sowie des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Es dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes an Gebäuden.
Antragsberechtigt sind folgende Investoren, die Träger der zu sanierenden Gebäude sind:
- kommunale Gebietskörperschaften,
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß § 27 Nummer 1 a in Verbindung mit § 26 Nummer 2 a der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisikostandardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW.
Energetische Stadtsanierung (432)
Städtebauförderung verstetigt
Mit dem Beschluss über die Mittel zur Städtebauförderungin Höhe von 455 Millionen Euro wird dieses wichtige Instrumentarium auf dem Niveau des laufenden Jahres verstetigt. Alle Förderprogramme bleiben erhalten. Rund 2.000 Einzelmaßnahmen für Städte und Gemeinden werden weitergeführt bzw. neu in Angriff genommen.
Hinzu kommt das neue KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ in Höhe von 92 Millionen Euro. Das Programm kann z.B. von Kommunen, Stadtwerken, Wohnungsgesellschaften, Wohnungseigentümern oder Eigentümerstandortgemeinschaften in Anspruch genommen werden.
Sie möchten die Gebäude und die Wärmeversorgung in Stadtquartieren Ihrer Kommune deutlich energieeffizienter machen. Sie möchten die energetische Sanierung vorantreiben. Für diese komplexe und langwierige Aufgabe brauchen Sie einen langen Atem, auch finanziell. Nutzen Sie dafür die Bundesmittel aus dem Energie- und Klimafonds.
Das Programm "Energetische Stadtsanierung - Zuschuss" überzeugt durch attraktive Finanzspritzen für die Erstellung von Quartierskonzepten und für einen Sanierungsmanager.


